
Dr. Samantha Volkmann
Rechtsanwältin
Fachgebiete:
Medizin- und Gesundheitsrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
Schwerpunkte:
- Arzneimittel- und Medizinprodukterecht
- Kapital- und Personengesellschaftsrecht
- Handelsrecht, Handelsvertreterrecht
- Gestaltung und Änderung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen
vCard:
Vita
1987 | geboren in Buchholz in der Nordheide |
2006 – 2012 | Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen |
2007 – 2012 | Studentische Hilfskraft bei der Ethikkommission der Medizinischen Hochschule Hannover für Prof. Dr. Erwin Deutsch |
2012 – 2013 | Referentin für Rechtspolitik und Petitionen bei der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag |
2013 – 2016 | Promotion im Arzneimittelrecht bei Prof. Dr. Andreas Spickhoff, Georg-August-Universität Göttingen |
2014 – 2015 | Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Privat- und Prozessrecht, Zentrum für Medizinrecht bei Prof. Dr. Volker Lipp, Georg-August-Universität Göttingen |
2015 – 2018 | Referendariat in Schleswig-Holstein |
2018 – 2019 | Referentin der Geschäftsführung und Consultant bei der Unternehmensberatung für das Gesundheitswesen Ecker + Ecker GmbH |
seit 2019 | Rechtsanwälte M&P Dr. Matzen & Partner mbB |
Auslandsaufenthalte | |
2004 | Monte Vista High School, Alamo, Kalifornien, USA |
2008 – 2009 | Universitat de València, Valencia, Spanien |
2017 | Rechtsabteilung ADP Employer Services Iberia S.L., Barcelona, Spanien |
Sprachen | Englisch, Spanisch |
Vorträge:
Beiträge:
21.12.2020
Ab dem 01.01.2021 haben gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf die elektronische Patientenakte („ePA“), welche ihnen von ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung gestellt werden muss. Von den sie behandelnden, an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringern können die Versicherten die Eintragung ihrer Gesundheitsdaten in die ePA verlangen. Jedoch ist dies nicht die einzige Verpflichtung für vertragsärztliche Leistungserbringer.
09.09.2020
Mit dem „Entwurf eines Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ (Krankenhauszukunftsgesetz – „KHZG“) soll es den Krankenhäusern ermöglicht werden, zum einen die Notfallkapazitäten zu modernisieren, zum anderen ihre digitale Infrastruktur erheblich auszubauen. Das hierfür vorgesehene Investitionsprogramm – der sog. Krankenhauszukunftsfonds – wird vom Bund mit € 3 Milliarden und von den Ländern mit € 1,3 Milliarden aufgestockt.