In einer ganzen Reihe von Konstellationen sind Konflikte zwischen Erben und den verbleibenden Gesellschaftern eines Unternehmens angelegt, wenn ein Mitgesellschafter verstirbt. Das ist vor allem der Fall bei Unternehmen, die eine bestimmte Qualifikation verlangen, welche der Erbe nicht erfüllt (Bäckermeister, Arzt etc.) oder bei Unternehmen mit filigran ausgewogenen Familienstamm-Paritäten.