Beiträge zum Schwerpunkt Berufsrecht der Heilberufe

25.02.2021

Sozialgericht Berlin: MVZ behält halbe Zulassung bei Ausscheiden wegen eines Aufstiegs einer nach Verzicht angestellten Ärztin vor Ablauf der Drei-Jahres-Frist

Ein MVZ behält eine halbe Zulassung, obwohl eine angestellte Ärztin vor Ablauf der bei einem Verzicht zu Gunsten Anstellung geltenden Drei-Jahres-Frist gem. § 103 Abs. 4a SGB V das MVZ verlässt, wenn die Ärztin bessere Aufstiegsmöglichkeiten und bessere Karrierechancen im Rahmen der neuen Anstellung hat. So hat das Sozialgericht Berlin in seinem Urteil vom 30.09.2020, Az. S 87 KA 155/18 entschieden.
15.10.2019

Kein Schweigerecht gegenüber Aufsichtsbehörden aus der Rechtsform

Mit Urteil vom 08.10.2019 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass behördliche Aufsichtsrechte im Gesundheitswesen nicht dadurch entwertet werden, dass die Teilnehmer sich als privatrechtliche Aktiengesellschaft organisieren, BSG B 1 A 1/19 R.