Das BMG will zukünftig auch Corona-Antigen-Schnelltests im privaten Bereich erlauben und hat am 22.01.2021 einen Referentenentwurf für eine Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) vorgestellt. Diese Änderung ist seit dem 03.02.2021 in Kraft und gestattet nunmehr auch die Abgabe von Antigen-Schnelltests an Laien.