Beiträge zum Schwerpunkt Gesellschaftsrechtliche Reorganisation

13.12.2021

Handelsregisterrechtliche Anwendung deutschen Rechts auf britische Limited nach Brexit

Nach dem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs mit Wirkung zum 01.02.2020 ist das Land aus Sicht der EU ein Drittstaat. Natürliche und juristische Personen des Vereinigten Königreichs können seitdem nicht mehr die europäische Niederlassungsfreiheit (Art. 49, 54 AEUV) beanspruchen.
21.01.2019

Der Brexit und die damit einhergehende Haftungsfalle für Gesellschafter britischer Limiteds in Deutschland

Mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU werden die europäischen Verträge und damit auch die europäischen Grundfreiheiten in Bezug auf Großbritannien keine Anwendung mehr finden. Britische Limiteds mit Verwaltungssitz in Deutschland werden sich nicht mehr auf die europäische Niederlassungsfreiheit berufen können. Sie werden fortan als Gesellschaften aus Drittstaaten (also als Gesellschaften aus dem nicht europäischen Raum) behandelt.