Mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU werden die europäischen Verträge und damit auch die europäischen Grundfreiheiten in Bezug auf Großbritannien keine Anwendung mehr finden. Britische Limiteds mit Verwaltungssitz in Deutschland werden sich nicht mehr auf die europäische Niederlassungsfreiheit berufen können. Sie werden fortan als Gesellschaften aus Drittstaaten (also als Gesellschaften aus dem nicht europäischen Raum) behandelt.