Beiträge zum Schwerpunkt Individual- und Kollektivarbeitsrecht

23.06.2020

Antrag auf Teilzeit verbindlich

Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Verringerung ihrer Arbeitszeit. Damit Arbeitgeber die erforderlichen organisatorischen und personellen Anpassungen prüfen und planen können, muss das Teilzeitverlangen spätestens drei Monate vor Beginn geltend gemacht werden. Hierfür reicht eine E-Mail an den Arbeitgeber aus. Was ist, wenn der Arbeitnehmer seine Meinung im Nachhinein ändert? Kann der Antrag zurückgenommen werden?