„Die Gesundheitsversorgung muss innovativer gedacht werden“, heißt es im Gesetzesentwurf des Digitale-Versorgungs-Gesetzes, der am 27. September 2019 in der 1. Lesung im Bundestag beraten wurde. Im Kern geht es vor allem um die geplante Erstattung von digitalen Gesundheitsanwendungen („diGA“) durch die Krankenkassen.