Beiträge zum Schwerpunkt Vertrags(zahn)arztrecht

01.12.2021

Digitalisierung, Versorgungssicherheit und Abschaffung des § 219a StGB – die gesundheitspolitischen Pläne der Ampelkoalition

Angelehnt an die berühmten Worte des Altkanzlers Willy Brandt „Mehr Demokratie wagen“ haben die Ampelparteien unter dem Titel „Mehr Fortschritt wagen“ am vergangenen Mittwoch in Berlin ihren Koalitionsvertrag[1] vorgestellt. Die notwendige Billigung des Koalitionsvertrags ist bei den Grünen bereits durch eine Mitgliederbefragung eingeleitet; SPD und FDP werden am 04. bzw. 05.12.2021 digitale Parteitage veranstalten.
18.01.2019

Berücksichtigung des Verlegungswunsches bei Verlegungsanträgen

§ 24 Abs. 7 S. 1 Ärzte-ZV begründet einen Anspruch auf Verlegung des Vertragsarztsitzes, sofern Gründe der vertragsärztlichen Versorgung nicht entgegenstehen. Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 03.08.2016 entschieden, dass Versorgungsgesichtspunkte einer Sitzverlegung grundsätzlich entgegenstehen, wenn die Praxis von einem schlechter versorgten Gebiet in ein besser versorgtes Gebiet verlegt werden soll. Dennoch seien jedoch in einem zweiten Schritt auch die Hintergründe für den Verlegungswunsch zu berücksichtigen. BSG, Urt. v. 03.08.2016 (Az.: B 6 KA 31/15 R)