Die Bestellung eines Geschäftsführers kann jederzeit widerrufen werden, sofern in der GmbH-Satzung keine abweichende Regelung getroffen wurde (§ 38 GmbHG). Eine Begründung ist hierfür nicht erforderlich. Zu beachten ist allerdings, dass der Geschäftsführer häufig neben seiner organschaftlichen Stellung auch vertraglich mit der GmbH verbunden ist. Die organschaftliche Abberufung führt nicht automatisch zur Kündigung des Dienst- und Anstellungsvertrages. Eine automatische Kündigung des Dienst- und Anstellungsvertrages kann durch die Abberufung nur erfolgen, wenn dies vertraglich vereinbart ist.
Autor: RA Lider Koddscha