Geschäftsführervertrag

Als Geschäftsführervertrag (auch „Dienstvertrag“ oder „Anstellungsvertrag“ genannt) bezeichnet man die Vereinbarung zwischen dem Geschäftsführer und der GmbH, für die er tätig wird. Die Vereinbarung umfasst in der Regel sämtliche Konditionen der Zusammenarbeit, wie z.B. Vergütung (Fixgehalt, Variable, Dienstwagen), Urlaub, Unfall- und D&O Versicherung sowie vertragliche Nebenpflichten (Verschwiegenheitspflicht, Wettbewerbsverbot). Zu unterscheiden ist die vertragliche Ebene von der Ebene der Geschäftsführerbestellung bzw. organschaftlichen Bestellung. Beides unterliegt der Verantwortlichkeit der Gesellschafterversammlung. Eine Abberufung vom Amt als Geschäftsführer ist nach § 38 GmbHG jederzeit möglich. Etwaige Ansprüche aus dem Geschäftsführervertrag aufgrund einer Kündigungsfrist oder einer festen Laufzeit bleiben hiervon jedoch unberührt.

Ein Geschäftsführer hat nach deutschem Rechtsverständnis keinen Arbeitnehmerstatus. Schutzgesetze, die nur für Arbeitnehmer gelten, z.B. das Kündigungsschutzgesetz, finden daher in der Regel keine Anwendung. Gleichwohl können bei Schutzgesetzen, die auf europarechtliche Vorgaben zurückgehen (z.B. Mutterschutz), Ausnahmen gelten.

In sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht ist zu beachten, dass Geschäftsführer ohne gesellschaftliche Beteiligung (Fremd-Geschäftsführer) oder mit einer Minderheitsbeteiligung ohne Sperrminorität in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungspflichtig sind.


Autorin: RAin Dr. Monika Schmidt