Ein MVZ ist eine ärztlich geleitete Einrichtung. Jedes MVZ muss daher bei Gründung und fortlaufend über einen ärztlichen Leiter verfügen. Dieser muss selbst – mindestens halbtags – als Vertragsarzt oder angestellter Arzt in dem MVZ tätig sein, dessen ärztlicher Leiter er ist. Der ärztliche Leiter trägt die Verantwortung für die Steuerung der ärztlichen Betriebsabläufe und muss in medizinischen Fragen weisungsfrei sein. Die kaufmännische und die ärztliche Leitung können, müssen aber nicht in einer Person vereint sein. Sind Angehörige unterschiedlicher Berufsgruppen im MVZ tätig kann die ärztliche Leitung auch kooperativ ausgeübt werden.
Autorin: RAin Elisabeth von Heckel