Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)

Ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) ist ein eigenständiger Leistungserbringer der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung. Ein MVZ bedarf der vorherigen Zulassung durch den Zulassungsausschuss der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. Zur Gründung eines MVZ sind nur bestimmte Leistungserbringer berechtigt, hierzu gehören insbesondere zugelassene Vertragsärzte und zugelassene Krankenhäuser. Nur diese dürfen auch Gesellschafter der Trägergesellschaft des MVZ sein. Der Betrieb eines MVZ ist auch in der Rechtsform der GmbH möglich; die Gesellschafter haben dann Sicherheitsleistungen zu erbringen, zumeist selbstschuldnerische Bürgschaften. In einem MVZ kann eine unbegrenzte Anzahl an Ärzten angestellt oder als Vertragsärzte tätig sein, soweit hierfür ausreichende Zulassungen oder Arztsitze vorhanden sind. Um dem Begriff des Zentrums gerecht zu werden, müssen in einem MVZ jedoch mindestens zwei Ärzte Leistungen erbringen. Die meisten Zulassungsausschüsse verlangen, dass beide Ärzte jeweils mindestens über einen hälftigen Versorgungsauftrag verfügen. Zwingend muss ein MVZ zudem stets über einen ärztlichen Leiter verfügen.


Autorin: RAin Elisabeth von Heckel