Betriebsübergang

Ein Betriebsübergang auf einen Erwerber hat den Übergang der Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten zur Folge. Sowohl der bisherige Inhaber als auch der neue Inhaber des Betriebs müssen dabei bestimmte Formalitäten einhalten und ihre Mitarbeitenden informieren. Diese können dem Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse widersprechen. Ob nach den Maßstäben der Rechtsprechung ein Betriebsübergang eintritt, ist nicht in jedem Fall eindeutig. Es kann sich daher gegebenenfalls im Vorfeld ein Gestaltungsspielraum ergeben.

Die Kündigung von Arbeitsverhältnissen wegen eines Betriebsüberganges ist gesetzlich ausgeschlossen, anlässlich eines Betriebsübergangs jedoch nicht, z.B. wenn gleichzeitig eine Reorganisation durchgeführt wird.

Betriebsübergänge sind bei Transaktionen im Wege eines Asset-Deals und bei Unternehmensumwandlungen stets zu prüfen, während sich die Thematik bei einem Share-Deal grundsätzlich nicht stellt.


Autorin: RAin Dr. Monika Schmidt