Gemeinsamer Bundesausschuss

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband bilden den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Der G-BA beschließt die zur Sicherung der ärztlichen Versorgung erforderlichen Richtlinien über die Gewähr für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der fast 74 Millionen gesetzlich Versicherten. Er bestimmt damit Inhalt und Schranken der Leistungsansprüche der Versicherten im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. An seinen Beratungen nehmen auch Patienten- und Ländervertretungen teil.


Autor: RA Dr. Manfred Ruhberg