GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte)

Nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) rechnen Ärzte Leistungen ab, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckt sind oder die für privatversicherte Patienten erbracht werden. Sie wird durch die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen und gibt ebenfalls wie der EBM eine Punktzahl und einen Vergütungsrahmen für die Leistung an. Innerhalb dieses Rahmens wird die Gebühr durch die Bestimmung eines Faktors, mit dem der Gebührensatz multipliziert wird, bestimmt. Der Faktor orientiert sich am Zeitaufwand und Schwierigkeit der Leistung. Regelmäßig liegt der Faktor beim 2,3-fachen, bei technischen Leistungen, wie zum Beispiel Laborleistungen beim 1,15-fachen. Bei Besonderheiten kann der Faktor erhöht werden. Die Besonderheiten dürfen aber nicht bereits in der Leistungslegende der Gebührenziffer abgebildet sein.


Autorin: Caroline Krätzig