EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab)

Der EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) ist das Vergütungssystem für die Abrechnung von ambulanten Leistungen von gesetzlich Versicherten. Er wird zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den Spitzenverbänden der Krankenkassen im Bewertungsausschuss vereinbart und ist gesetzlich in § 87 SGB V verankert. Er basiert auf einem Punktesystem, welches für festgelegte Leistungen in den Abrechnungsziffern Punktzahlen vergibt. Die Punktzahlen spiegeln das Wertverhältnis der Leistungen zueinander wider und stellen damit die Vergütung dar, die der Arzt für eine Leistung erhält. Welchen Betrag ein Arzt pro Punkt abrechnen kann wird dabei laufend aktualisiert, im Rahmen der Honorarverteilung haben die Kassenärztlichen Vereinigungen jedoch weiteren Gestaltungsspielraum, sodass der EBM kein unmittelbares „Preisverzeichnis“ darstellt. Für Patienten der privaten Krankenversicherung gilt der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).


Autorin: Caroline Krätzig