Plankrankenhaus

Eine Plankrankenhaus ist ein Krankenhaus, welches in den Krankenhausplan aufgenommen ist. Krankenhausplanung ist Ländersache. Die Länder sind – mit dem Ziel der Gewährleistung einer bedarfsgerechten, leistungsfähigen und wirtschaftlichen Versorgung der Bevölkerung – zur Aufstellung von Krankenhausplänen verpflichtet.


Ein Plankrankenhaus erwirbt – neben Hochschulkliniken und Krankenhäusern mit Versorgungsvertrag – den Status des „zugelassenen Krankenhauses“ i. S. d. SGB V und hierdurch bedeutende Privilegien: Es können Krankenhausleistungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden. Auch sind nur zugelassene Krankenhäuser zur Gründung von MVZ und ZMVZ berechtigt. Die Aufnahme in den Krankenhausplan muss beantragt werden. Ist der Bedarf erschöpft, hat die Krankenhausplanungsbehörde eine Auswahlentscheidung zu treffen. Die Entscheidung über die Aufnahme bzw. die Ablehnung der Aufnahme in den Krankenhausplan ist im verwaltungsgerichtlichen Verfahren voll überprüfbar.


Autorin: RAin Elisabeth von Heckel