Sonderbedarfszulassung

Für einen Planungsbereich, bei dem eine rechnerische Überversorgung besteht, gibt es die Möglichkeit einer Sonderbedarfszulassung. Voraussetzung dafür ist, dass faktisch gesehen, zum Beispiel in räumlicher Hinsicht oder bezogen auf eine spezifische fachärztliche Versorgung, die Versorgung der Versicherten nicht abgedeckt ist. Nach der Bedarfsplanungs-Richtlinie bewilligt der Zulassungsausschuss eine Sonderbedarfszulassung oder -anstellung, wenn dies zur Wahrung der Qualität der vertragsärztlichen Versorgung unerlässlich ist.

Autorin: RAin Lea Baron