Zulassungsausschuss

In jedem Zulassungsbezirk einer Kassenärztlichen Vereinigung wurden von den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Landesverbänden der Krankenkassen jeweils Zulassungsausschüsse für Ärzte und für Zahnärzte gebildet. Die Zulassungsausschüsse sind insbesondere für die Zulassung von Ärzten zur vertragsärztlichen Versorgung, für Entscheidungen über die Durchführung eines Nachbesetzungsverfahrens, die Ermächtigung von Ärzten und Einrichtungen zur vertragsärztlichen Versorgung und die Verlegung eines Vertragsarztsitzes oder einer genehmigten Anstellung zuständig. Die Geschäfte der Ausschüsse, die bei alternierendem Vorsitz paritätisch mit bis zu drei Vertretern der Ärzte und der Krankenkassen besetzt sind, werden bei der Kassenärztlichen Vereinigung, die auch für die Führung des Arztregisters zuständig ist, geführt.


Autor: RA Dr. Manfred Ruhberg