Teil BAG

Unter einer Teil-Berufsausübungsgemeinschaft versteht man eine Berufsausübungsgemeinschaft, die nur auf einzelne Leistungen bezogen ist. Dies dient einer fachübergreifenden gemeinschaftlichen Betreuung für eine spezielle medizinische Versorgung, darf aber keine Umgehung des Verbots der Zuweisung gegen Entgelt sein.


Autorin: RAin Lea Baron