Weiterbildungsassistent

Weiterbildungsassistenten sind Ärzte, die nach der Erteilung der Approbation im Rahmen einer Weiterbildung zum Erwerb einer Facharztbezeichnung, einer Schwerpunktbezeichnung oder einer Zusatzbezeichnung im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses in einer zugelassenen Weiterbildungsstelle bei einem zur Weiterbildung befugten Vertragsarzt zugelassen werden.

Die Weiterbildung ist von der Kassenärztlichen Vereinigung zu genehmigen. Weiterbildungsassistenten dürfen grundsätzlich nur unter „Aufsicht und Anleitung“ des Weiterbildungsbefugten tätig werden.

Ein Vertragsarzt kann einen Vollzeit-Assistentin oder eine Vollzeit-Assistentin und zwei Teilzeit-Assistentinnen oder Teilzeit-Assistenten beschäftigen. Mit Ablauf des Genehmigungszeitraums, endet die Weiterbildungsgenehmigung, es sei denn es liegt ein Grund vor, der einen Antrag auf Verlängerung rechtfertigt.

Bei der Beschäftigung von Weiterbildungsassistenten sind besondere berufsrechtliche Regelungen zu beachten.


Autorin: RAin Dr. Dominique Jaeger