Wirtschaftlichkeitsprüfung

Die (gesetzlichen) Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen sind gesetzlich verpflichtet, die Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung durch Beratungen und Prüfungen zu überwachen. Hierzu haben sie auf Landesebene jeweils eine gemeinsame Prüfungsstelle und einen Beschwerdeausschuss zu bilden. Gegen die Entscheidungen der Prüfungsstelle können sowohl die betroffenen Ärzte und ärztlich geleiteten Einrichtungen, die Krankenkassen und die betroffene Kassenärztliche Vereinigung den Beschwerdeausschuss anrufen. Dabei ist der Grundsatz „Beratung vor Regress“ zu beachten. Das Nähere regeln Vereinbarungen der Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen.


Autor: RA Dr. Manfred Ruhberg