Durch die Zulassung erhält der Vertragsarzt die Rechte und Pflichten zur Behandlung von Versicherten zu Lasten der jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherungen durch Abrechnung gegenüber der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. Der Vertragsarzt wird damit Teil des Sachleistungssystems. Durch die Zulassung verpflichtet sich der Vertragsarzt zur Einhaltung des Satzungsrechts, einschließlich der Sanktionen, der Kassenärztlichen Vereinigung.
Autorin: RAin Lea Baron