Das Sozialgericht München hatte sich mit den Anforderungen an die ärztliche Dokumentationspflicht auseinandergesetzt. Streitgegenständlich war eine Regressforderung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) in Höhe von € 751.986,97 gegen eine Gemeinschaftspraxis, die sich im Klagewege – im Ergebnis erfolglos – wehrte.