Praxisschild

Die Vorgaben für das Praxisschild, das die Niederlassung kenntlich macht, sind in der Berufsordnung geregelt. Es sind die (Fach-)Arztbezeichnung, der Name, die Sprechzeiten sowie ggf. die Zugehörigkeit zu einer Berufsausübungsgemeinschaft anzugeben.

Autorin: RAin Lea Baron