Im Rahmen der Praxisnachfolge ist eine Privilegierung im Nachbesetzungsverfahrens der vertragsärztlichen Zulassung möglich. Sie bezweckt, dass die Nachbesetzung nicht vom Zulassungsausschuss abgelehnt werden darf. Die Privilegierung greift für den Fall einer Nachfolge der Praxis durch
Autorin: Patricia Berkmann