Sehr geehrte Damen und Herren,

uns erreich(t)en mehrere Meldungen, dass eine Kanzlei MD unter unserer Anschrift und unserer Telefonnummer Zahlungsaufforderungen im Namen der Lotto – Zentrale versendet. Bei dieser Kanzlei handelt es sich nicht um unser Unternehmen. Bitte wenden Sie sich beim Verdacht eines Betrugsfalles an die Polizei oder an die Staatsanwaltschaft. Vielen Dank!

Rechtsanwälte M&P Dr. Matzen & Partner mbB

Als Hamburger Wirtschaftskanzlei mit nationaler und internationaler Ausrichtung ist M&P Dr. Matzen & Partner auf die Begleitung komplexer wirtschaftsrechtlicher Sachverhalte spezialisiert. Unsere Schwerpunkte liegen in der Beratung von Unternehmenstransaktionen und Unternehmensnachfolgen, im Bereich des Gesundheitsrechts sowie in der Beratung von Unternehmern oder Unternehmen in wirtschaftlichen Schieflagen.

Diese Fokussierung von M&P wird ergänzt um Querschnittsdisziplinen, wie z.B. Handels- und Gesellschaftsrecht, Haftungsrecht, Prozessrecht, Arbeitsrecht und Datenschutzrecht.

Kurze Kommunikationswege, betriebswirtschaftliches Denken und praktisch verwertbare rechtliche Lösungen bilden unseren Beratungsansatz.

Das M&P-Team besteht aus Rechtsanwälten und Fachanwälten, die in den genannten Schwerpunktbereichen auf langjährige Erfahrungen in der strategischen Begleitung von Unternehmen und Unternehmern zurückgreifen können.

M&P arbeitet eng mit spezialisierten Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Unternehmensberatern, Banken und Family Offices zusammen, um in komplexen Strukturen national wie international den Mandanten eine ganzheitliche wirtschaftsrechtliche Beratung zu gewährleisten.

05.02.2024

MVZ: Nachbesetzung einer freien Arztstelle spätestens innerhalb eines Jahres

Das Sozialgericht München hat mit Urteil vom 24.10.2023 entschieden, dass ein MVZ eine vakante Arztstelle grundsätzlich innerhalb von 6 Monaten ab Freiwerden der Arztstelle nachbesetzen muss und die Möglichkeit einer […]
31.01.2024

Fehlende Rechtsgrundlage von Exklusivlieferverträgen lässt den Vergütungsanspruch anderer Lieferanten unberührt

Den zwischen Krankenkassen und einzelnen Lieferanten abgeschlossenen Exklusivlieferverträgen über Sprechstundenbedarf fehlt es an einer ausdrücklich gesetzlich normierten oder kollektivvertraglichen Rechtsgrundlage, sodass solche Verträge keine Ausschlusswirkung gegenüber anderen Lieferanten entfalten (vgl. […]
31.01.2024

Formbedürftigkeit des Geschäftsanteilskaufvertrags gemäß § 15 Abs. 4 GmbHG auch für hiermit verbundene weitere Geschäfte (hier: Geschäftsführer-Anstellungsvertrag)

In einem Urteil vom 16.12.2022 (418 HKO 22/22) beschäftigte sich das Landgericht Hamburg mit der Frage der Reichweite des Beurkundungsbedürfnisses gemäß § 15 Abs. 3, 4 GmbHG. Nach § 15 Abs. 3 GmbH bedarf die […]