Sehr geehrte Damen und Herren,

uns erreich(t)en mehrere Meldungen, dass eine Kanzlei MD unter unserer Anschrift und unserer Telefonnummer Zahlungsaufforderungen im Namen der Lotto – Zentrale versendet. Bei dieser Kanzlei handelt es sich nicht um unser Unternehmen. Bitte wenden Sie sich beim Verdacht eines Betrugsfalles an die Polizei oder an die Staatsanwaltschaft. Vielen Dank!

Rechtsanwälte M&P Dr. Matzen & Partner mbB

Als Hamburger Wirtschaftskanzlei mit nationaler und internationaler Ausrichtung ist M&P Dr. Matzen & Partner auf die Begleitung komplexer wirtschaftsrechtlicher Sachverhalte spezialisiert. Unsere Schwerpunkte liegen in der Beratung von Unternehmenstransaktionen und Unternehmensnachfolgen, im Bereich des Gesundheitsrechts sowie in der Beratung von Unternehmern oder Unternehmen in wirtschaftlichen Schieflagen.

Diese Fokussierung von M&P wird ergänzt um Querschnittsdisziplinen, wie z.B. Handels- und Gesellschaftsrecht, Haftungsrecht, Prozessrecht, Arbeitsrecht und Datenschutzrecht.

Kurze Kommunikationswege, betriebswirtschaftliches Denken und praktisch verwertbare rechtliche Lösungen bilden unseren Beratungsansatz.

Das M&P-Team besteht aus Rechtsanwälten und Fachanwälten, die in den genannten Schwerpunktbereichen auf langjährige Erfahrungen in der strategischen Begleitung von Unternehmen und Unternehmern zurückgreifen können.

M&P arbeitet eng mit spezialisierten Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Unternehmensberatern, Banken und Family Offices zusammen, um in komplexen Strukturen national wie international den Mandanten eine ganzheitliche wirtschaftsrechtliche Beratung zu gewährleisten.

15.12.2023

MVZ aufgepasst: Bei Abrechnung ohne Ärztlichen Leiter droht vollständige Honorarkürzung!

BSG, Urteil vom 13.12.2023, B 6 KA 15/22 R (Pressemitteilung vom 14.12.2023, Urteilsgründe liegen noch nicht vor) Mit klaren Worten hat das BSG festgestellt, dass ein MVZ, das die eingereichten […]
11.12.2023

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach telefonischer Anamnese dauerhaft möglich

Die ursprünglich nur für die Corona-Pandemie angedachte Möglichkeit, Patienten telefonisch krankzuschreiben, gibt es nach dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 07.12.2023 nun dauerhaft, was eine sofortige Entlastung für Arztpraxen bedeutet. […]
30.11.2023

Neue Entscheidung des BSG in der Nachrangigkeitsdebatte von nicht hauptsächlich ärztlich geführten MVZ gem. § 103 Abs. 4c S. 3 SGB V

Am 25.10.2023 hat das Bundesozialgericht (B 6 KA 26/22 R) entschieden, dass die Nachrangigkeitsregelung von MVZ nach dem Wortlaut nur bei den Nachbesetzungsverfahren für einen Vertragsarztsitz zu berücksichtigen seien, diese Regelung aber mangels Regelungslücke nicht analog bei Verfahren wegen partieller Entsperrung angewendet werden könne.