Beiträge zum Schwerpunkt Wettbewerbsverbot

20.09.2022

Karenzentschädigung auch für Restricted Stock Units (RSU)?

Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot kann nur wirksam vereinbart werden, wenn der/die Arbeitgeber*in an den/die Arbeitnehmer*in eine Kompensation zahlt, die mindestens die Hälfte der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen umfasst.
06.06.2022

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot mit angestellter Ärztin

In Anstellungsverträgen von Ärzt*innen oder Zahnärzt*innen wird häufig geregelt, dass es diesen untersagt ist, bis zu zwei Jahre nach Beendigung des Anstellungsvertrages in einem Umkreis von z.B. drei Kilometern eine eigene Praxis zu eröffnen. Dabei handelt es sich um ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, das bestimmte, gesetzlich geregelte Bedingungen erfüllen muss, um überhaupt wirksam zu sein.
25.09.2020

Was tun bei Verdacht auf Abwerbung von Kunden?

Arbeitnehmer unterliegen während der gesamten Dauer ihres Arbeitsverhältnisses einem gesetzlichen Wettbewerbsverbot, d.h. sie dürfen ihrem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen. Eine besondere vertragliche Vereinbarung ist nicht nötig, da § 60 HGB nach ständiger Rechtsprechung für alle Arbeitnehmer gilt. Verstößt ein Mitarbeiter gegen das Wettbewerbsverbot, kann der Arbeitgeber u.a. Schadensersatz verlangen.