Worauf Arbeitgeber/HR bei Recrutingtools im Hinblick auf den Betriebsrat achten muss.
In Unternehmen mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern kann keine Einstellung ohne Zustimmung des Betriebsrats erfolgen, sofern ein solcher vorhanden ist. Hierzu hat der Arbeitgeber den Betriebsrat rechtzeitig vor der geplanten Einstellung zu unterrichten und ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Zeugnisse, Lebenslauf, Foto, etc.) vorzulegen.