Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) haben eine Einigung gefunden. Für die Honorarverteilung der Mittel der ambulanten Versorgung im Jahr 2024 akzeptierten beide Parteien den Schlichtungsvorschlag des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA).