Finanzierungsverhandlungen abgeschlossen: Der Orientierungswert steigt um 3,85 Prozent

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) haben eine Einigung gefunden. Für die Honorarverteilung der Mittel der ambulanten Versorgung im Jahr 2024 akzeptierten beide Parteien den Schlichtungsvorschlag des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA).

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) haben eine Einigung gefunden. Für die Honorarverteilung der Mittel der ambulanten Versorgung im Jahr 2024 akzeptierten beide Parteien den Schlichtungsvorschlag des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA).

Festgelegt ist nun, dass der Orientierungswert (OW) um 3,85 Prozent steigt. Umgerechnet liegt dieser ab dem 01.10.2024 bei 11,9339 Prozent (aktuell 11,4915 Cent). Ursprünglich gefordert hatte die KBV eine Steigerung von 10,2 Prozent, die GKV hatte dagegen eine Erhöhung um 2,1 Prozent angeboten. Bestandteil der Verhandlungen waren unter anderem eine Erhöhung der Gehälter für Medizinische Fachangestellte (MFA) und ein Ausgleich für die Inflation und gestiegenen Energiekosten.

Die Anhebung des Orientierungswertes wurde durch die Ärzte als nicht ausreichend kritisiert. Es werde der tatsächliche finanzielle Bedarf nicht abgedeckt.

Hierbei ist anzumerken, dass die Gefahr der steigenden Unzufriedenheit der Ärzte besteht, die sich in finanzieller Hinsicht nicht ausreichend gesehen und unterstützt fühlen. Inwieweit die Steigerung um fast vier Prozent zu einer tatsächlichen und spürbaren finanziellen Entlastung der Ärzte führen wird, bleibt abzuwarten.

Zum Hintergrund: Bei dem Orientierungswert handelt es sich um eine Grundlage, nach deren Maßstab die regionale Euro-Gebührenordnung durch die Krankenassen und Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) festgelegt wird. Eine Anpassung erfolgt jährlich bis zum 31. August basierend auf der allgemeinen Morbiditätsentwicklung.