Landesausschuss

In jedem Bundesland haben die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Landesverbände der Krankenkassen einen Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen und einen Landesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen gebildet. Die Landesausschüsse beraten und entscheiden über die von den örtlichen Kassenärztlichen Vereinigungen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung aufgestellten Bedarfspläne. Die Ausschüsse haben auf Grundlage der Bedarfsplanungs-Richtlinien (für Ärzte und für Zahnärzte) des Gemeinsamen Bundesausschusses festzustellen, ob Überversorgung oder Unterversorgung besteht, ob Unterversorgung in absehbarer Zeit droht oder in einem nicht unterversorgten Planungsbereich zusätzlicher Versorgungsbedarf besteht. Die Landesausschüsse sind paritätisch mit jeweils neun Vertretern der Ärzte und Krankenkassen besetzt. Neben einem unparteiischen Vorsitzenden wirken zwei weitere unparteiische Mitglieder an der Entscheidungsfindung mit. Ohne Stimmrecht wirken zudem Patientenvertretungen und ein Vertreter der für die Sozialversicherung zuständigen obersten Landesbehörde in den Landesausschüssen beratend mit.


Autor: RA Dr. Manfred Ruhberg