Sehr geehrte Damen und Herren,

uns erreich(t)en mehrere Meldungen, dass eine Kanzlei MD unter unserer Anschrift und unserer Telefonnummer Zahlungsaufforderungen im Namen der Lotto – Zentrale versendet. Bei dieser Kanzlei handelt es sich nicht um unser Unternehmen. Bitte wenden Sie sich beim Verdacht eines Betrugsfalles an die Polizei oder an die Staatsanwaltschaft. Vielen Dank!

Rechtsanwälte M&P Dr. Matzen & Partner mbB

Als Hamburger Wirtschaftskanzlei mit nationaler und internationaler Ausrichtung ist M&P Dr. Matzen & Partner auf die Begleitung komplexer wirtschaftsrechtlicher Sachverhalte spezialisiert. Unsere Schwerpunkte liegen in der Beratung von Unternehmenstransaktionen und Unternehmensnachfolgen, im Bereich des Gesundheitsrechts sowie in der Beratung von Unternehmern oder Unternehmen in wirtschaftlichen Schieflagen.

Diese Fokussierung von M&P wird ergänzt um Querschnittsdisziplinen, wie z.B. Handels- und Gesellschaftsrecht, Haftungsrecht, Prozessrecht, Arbeitsrecht und Datenschutzrecht.

Kurze Kommunikationswege, betriebswirtschaftliches Denken und praktisch verwertbare rechtliche Lösungen bilden unseren Beratungsansatz.

Das M&P-Team besteht aus Rechtsanwälten und Fachanwälten, die in den genannten Schwerpunktbereichen auf langjährige Erfahrungen in der strategischen Begleitung von Unternehmen und Unternehmern zurückgreifen können.

M&P arbeitet eng mit spezialisierten Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Unternehmensberatern, Banken und Family Offices zusammen, um in komplexen Strukturen national wie international den Mandanten eine ganzheitliche wirtschaftsrechtliche Beratung zu gewährleisten.

28.07.2022

Kein Zugang eines Abmahnschreibens als E-Mail-Anhang

Mit seinem Beschluss vom 09.03.2022 (Az. 4 W 119/20) beendet das OLG Hamm (vorerst) den Streit um den Zugang von Willenserklärungen, die einer E-Mail als Anhang beigefügt sind. Gegenstand der […]
28.06.2022

Konkretisierung der Anstellungsmöglichkeiten der Ärzte in ihrem eigenen MVZ

Mit der Veröffentlichung der Urteilsgründe hat das Bundesozialgericht sein aufsehenerregendes Urteil vom 26.01.2022 (Az. B 6 KA 2/21 R) zum Verbot der Anstellung der Gesellschafter-Geschäftsführer in ihrem Medizinischen Versorgungszentrum konkretisiert.
06.06.2022

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot mit angestellter Ärztin

In Anstellungsverträgen von Ärzt*innen oder Zahnärzt*innen wird häufig geregelt, dass es diesen untersagt ist, bis zu zwei Jahre nach Beendigung des Anstellungsvertrages in einem Umkreis von z.B. drei Kilometern eine eigene Praxis zu eröffnen. Dabei handelt es sich um ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, das bestimmte, gesetzlich geregelte Bedingungen erfüllen muss, um überhaupt wirksam zu sein.