Sehr geehrte Damen und Herren,

uns erreich(t)en mehrere Meldungen, dass eine Kanzlei MD unter unserer Anschrift und unserer Telefonnummer Zahlungsaufforderungen im Namen der Lotto – Zentrale versendet. Bei dieser Kanzlei handelt es sich nicht um unser Unternehmen. Bitte wenden Sie sich beim Verdacht eines Betrugsfalles an die Polizei oder an die Staatsanwaltschaft. Vielen Dank!

Rechtsanwälte M&P Dr. Matzen & Partner mbB

Als Hamburger Wirtschaftskanzlei mit nationaler und internationaler Ausrichtung ist M&P Dr. Matzen & Partner auf die Begleitung komplexer wirtschaftsrechtlicher Sachverhalte spezialisiert. Unsere Schwerpunkte liegen in der Beratung von Unternehmenstransaktionen und Unternehmensnachfolgen, im Bereich des Gesundheitsrechts sowie in der Beratung von Unternehmern oder Unternehmen in wirtschaftlichen Schieflagen.

Diese Fokussierung von M&P wird ergänzt um Querschnittsdisziplinen, wie z.B. Handels- und Gesellschaftsrecht, Haftungsrecht, Prozessrecht, Arbeitsrecht und Datenschutzrecht.

Kurze Kommunikationswege, betriebswirtschaftliches Denken und praktisch verwertbare rechtliche Lösungen bilden unseren Beratungsansatz.

Das M&P-Team besteht aus Rechtsanwälten und Fachanwälten, die in den genannten Schwerpunktbereichen auf langjährige Erfahrungen in der strategischen Begleitung von Unternehmen und Unternehmern zurückgreifen können.

M&P arbeitet eng mit spezialisierten Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Unternehmensberatern, Banken und Family Offices zusammen, um in komplexen Strukturen national wie international den Mandanten eine ganzheitliche wirtschaftsrechtliche Beratung zu gewährleisten.

16.03.2022

Aufhebungsvertrag kann ohne Bedenkzeit angeboten werden

Im Jahr 2019 hatte das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass ein Aufhebungsvertrag unwirksam ist, wenn das Gebot fairen Verhandelns nicht beachtet wurde. Hiervon sei auszugehen, wenn eine Seite eine psychische Drucksituation schafft oder ausnutzt, die eine freie und überlegte Entscheidung des Vertragspartners über den Abschluss eines Aufhebungsvertrags erheblich erschwert oder unmöglich macht.
13.12.2021

Nichtberücksichtigung der Rückzahlung von Corona-Soforthilfen bei der Berechnung der Haftungsquote

Das Finanzgericht Münster (AZ: 9 V 2341/21 K) hat im Rahmen eines Verfahrens über die Aussetzung der Vollziehung eines Haftungsbescheids klargestellt, dass die Rückzahlung der Corona-Soforthilfe bei der Berechnung der Haftungsquote nicht einzubeziehen ist, da die Soforthilfe zweckgebunden und damit nicht pfändbar sei.
13.12.2021

Handelsregisterrechtliche Anwendung deutschen Rechts auf britische Limited nach Brexit

Nach dem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs mit Wirkung zum 01.02.2020 ist das Land aus Sicht der EU ein Drittstaat. Natürliche und juristische Personen des Vereinigten Königreichs können seitdem nicht mehr die europäische Niederlassungsfreiheit (Art. 49, 54 AEUV) beanspruchen.