Sehr geehrte Damen und Herren,

uns erreich(t)en mehrere Meldungen, dass eine Kanzlei MD unter unserer Anschrift und unserer Telefonnummer Zahlungsaufforderungen im Namen der Lotto – Zentrale versendet. Bei dieser Kanzlei handelt es sich nicht um unser Unternehmen. Bitte wenden Sie sich beim Verdacht eines Betrugsfalles an die Polizei oder an die Staatsanwaltschaft. Vielen Dank!

Rechtsanwälte M&P Dr. Matzen & Partner mbB

Als Hamburger Wirtschaftskanzlei mit nationaler und internationaler Ausrichtung ist M&P Dr. Matzen & Partner auf die Begleitung komplexer wirtschaftsrechtlicher Sachverhalte spezialisiert. Unsere Schwerpunkte liegen in der Beratung von Unternehmenstransaktionen und Unternehmensnachfolgen, im Bereich des Gesundheitsrechts sowie in der Beratung von Unternehmern oder Unternehmen in wirtschaftlichen Schieflagen.

Diese Fokussierung von M&P wird ergänzt um Querschnittsdisziplinen, wie z.B. Handels- und Gesellschaftsrecht, Haftungsrecht, Prozessrecht, Arbeitsrecht und Datenschutzrecht.

Kurze Kommunikationswege, betriebswirtschaftliches Denken und praktisch verwertbare rechtliche Lösungen bilden unseren Beratungsansatz.

Das M&P-Team besteht aus Rechtsanwälten und Fachanwälten, die in den genannten Schwerpunktbereichen auf langjährige Erfahrungen in der strategischen Begleitung von Unternehmen und Unternehmern zurückgreifen können.

M&P arbeitet eng mit spezialisierten Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Unternehmensberatern, Banken und Family Offices zusammen, um in komplexen Strukturen national wie international den Mandanten eine ganzheitliche wirtschaftsrechtliche Beratung zu gewährleisten.

13.12.2021

DIE VERORDNUNG DIGITALER GESUNDHEITSANWENDUNGEN IN DER PRAXIS – STATUS QUO

Die ersten durch Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen verordnungsfähigen und durch die Gesetzlichen Krankenversicherungen erstattungsfähigen Digitalen Gesundheitsanwendungen („DiGA“) sind seit Oktober 2020 verfügbar. Welche DiGA verordnungsfähig ist, ergibt sich aus dem beim […]
02.12.2021

Erstattung der Kosten einer berufsbegleitenden Fortbildung des Arbeitnehmers infolge coronabedingter Verschiebung

Erstattungsansprüche für Veranstaltungen, die aufgrund der andauernden Corona-Beschränkungen ausgefallen sind bzw. verschoben werden mussten, beschäftigen die Gerichte bereits seit Beginn der Pandemie. Dass nicht jede Veranstaltung dabei gleich zu behandeln ist, zeigt die aktuelle Entscheidung des OLG Celle vom 18.11.2021 (Az. 11 U 66/21).
02.12.2021

Bundesarbeitsgericht zum Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit

#Arbeitgeber*innen sind berechtigt, den Jahresurlaubsanspruch ihrer Mitarbeiter*innen anteilig zu kürzen, wenn diese in Kurzarbeit Null waren und deshalb nicht gearbeitet haben.