Sehr geehrte Damen und Herren,

uns erreich(t)en mehrere Meldungen, dass eine Kanzlei MD unter unserer Anschrift und unserer Telefonnummer Zahlungsaufforderungen im Namen der Lotto – Zentrale versendet. Bei dieser Kanzlei handelt es sich nicht um unser Unternehmen. Bitte wenden Sie sich beim Verdacht eines Betrugsfalles an die Polizei oder an die Staatsanwaltschaft. Vielen Dank!

Rechtsanwälte M&P Dr. Matzen & Partner mbB

Als Hamburger Wirtschaftskanzlei mit nationaler und internationaler Ausrichtung ist M&P Dr. Matzen & Partner auf die Begleitung komplexer wirtschaftsrechtlicher Sachverhalte spezialisiert. Unsere Schwerpunkte liegen in der Beratung von Unternehmenstransaktionen und Unternehmensnachfolgen, im Bereich des Gesundheitsrechts sowie in der Beratung von Unternehmern oder Unternehmen in wirtschaftlichen Schieflagen.

Diese Fokussierung von M&P wird ergänzt um Querschnittsdisziplinen, wie z.B. Handels- und Gesellschaftsrecht, Haftungsrecht, Prozessrecht, Arbeitsrecht und Datenschutzrecht.

Kurze Kommunikationswege, betriebswirtschaftliches Denken und praktisch verwertbare rechtliche Lösungen bilden unseren Beratungsansatz.

Das M&P-Team besteht aus Rechtsanwälten und Fachanwälten, die in den genannten Schwerpunktbereichen auf langjährige Erfahrungen in der strategischen Begleitung von Unternehmen und Unternehmern zurückgreifen können.

M&P arbeitet eng mit spezialisierten Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Unternehmensberatern, Banken und Family Offices zusammen, um in komplexen Strukturen national wie international den Mandanten eine ganzheitliche wirtschaftsrechtliche Beratung zu gewährleisten.

20.02.2024

(Nicht-juristische) M&A Beratung = Maklertätigkeit?

Was zeichnet eine M&A Beratung aus? Sucht der Berater nur potenzielle Erwerber/Investoren oder erbringt er umfassende Leistungen, von der Recherche des Marktes über Erarbeitung von Strategien, Projektkoordination, Risikoanalyse bis hin […]
16.02.2024

BSG ordnet Nachrangigkeitsregelung für MVZ als Ausschlussregelung ein

Mit Urteil vom 25.10.2023 (B 6 KA 26/22 R) hat das Bundessozialgericht in einem obiter dictum ausgeführt, dass die sog. Nachrangigkeitsregelung in § 103 Abs. 4c S. 3 SGB V für […]
07.02.2024

Haftungsausschließendes Mitverschulden eines Arztes bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Patienten

Urteil des OLG Nürnberg vom 15.02.2023 Das OLG Nürnberg hatte über Schadensersatzansprüche eines Radiologen gegen eine Patientin zu entscheiden, nachdem diese bei einer MRT-Untersuchung aufgrund des Tragens einer Orthese eine […]