Sehr geehrte Damen und Herren,

uns erreich(t)en mehrere Meldungen, dass eine Kanzlei MD unter unserer Anschrift und unserer Telefonnummer Zahlungsaufforderungen im Namen der Lotto – Zentrale versendet. Bei dieser Kanzlei handelt es sich nicht um unser Unternehmen. Bitte wenden Sie sich beim Verdacht eines Betrugsfalles an die Polizei oder an die Staatsanwaltschaft. Vielen Dank!

Rechtsanwälte M&P Dr. Matzen & Partner mbB

Als Hamburger Wirtschaftskanzlei mit nationaler und internationaler Ausrichtung ist M&P Dr. Matzen & Partner auf die Begleitung komplexer wirtschaftsrechtlicher Sachverhalte spezialisiert. Unsere Schwerpunkte liegen in der Beratung von Unternehmenstransaktionen und Unternehmensnachfolgen, im Bereich des Gesundheitsrechts sowie in der Beratung von Unternehmern oder Unternehmen in wirtschaftlichen Schieflagen.

Diese Fokussierung von M&P wird ergänzt um Querschnittsdisziplinen, wie z.B. Handels- und Gesellschaftsrecht, Haftungsrecht, Prozessrecht, Arbeitsrecht und Datenschutzrecht.

Kurze Kommunikationswege, betriebswirtschaftliches Denken und praktisch verwertbare rechtliche Lösungen bilden unseren Beratungsansatz.

Das M&P-Team besteht aus Rechtsanwälten und Fachanwälten, die in den genannten Schwerpunktbereichen auf langjährige Erfahrungen in der strategischen Begleitung von Unternehmen und Unternehmern zurückgreifen können.

M&P arbeitet eng mit spezialisierten Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Unternehmensberatern, Banken und Family Offices zusammen, um in komplexen Strukturen national wie international den Mandanten eine ganzheitliche wirtschaftsrechtliche Beratung zu gewährleisten.

30.11.2021

Keine räumliche Nähe des ausgelagerten Praxisraums bei 9 km Entfernung

Mit Urteil vom 11.03.2021 hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Az.: L 11 KA 50/18) entschieden, dass das gem. § 24 Abs. 5 Ärzte-ZV erforderliche Kriterium der Räumlichen Nähe jedenfalls dann nicht erfüllt ist, wenn die Entfernung 9km bei einer Fahrtzeit von 15 bis 20 Minuten mit dem Auto beträgt.
24.11.2021

3G am Arbeitsplatz – Corona Testpflichten in Arzt- und Zahnarztpraxen

Mit der Einführung des § 28b IfSG (Infektionsschutzgesetz) dürfen seit dem 24.11.2021 Arbeitgeber und Arbeitnehmer Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr nur noch betreten, wenn sie gegen das Coronavirus (Covid 19) geimpft, von diesem genesen oder entsprechend der einschlägigen Verordnung getestet sind.
18.11.2021

CAVE: Verjährung von Vergütungsansprüchen der Krankenhäuser zum Jahreswechsel 2021/2022

Zum Ende des Jahres 2021 müssen Krankenhäuser diesmal sowohl die (teilweise noch geltende) vierjährige Verjährungsfrist als auch die verkürzte zweijährige Verjährungsfrist im Auge behalten.