Rechtsanwälte M&P Dr. Matzen & Partner mbB

Als Hamburger Wirtschaftskanzlei mit nationaler und internationaler Ausrichtung ist M&P Dr. Matzen & Partner auf die Begleitung komplexer wirtschaftsrechtlicher Sachverhalte spezialisiert. Unsere Schwerpunkte liegen in der Beratung von Unternehmenstransaktionen und Unternehmensnachfolgen, im Bereich des Gesundheitsrechts sowie in der Beratung von Unternehmern oder Unternehmen in wirtschaftlichen Schieflagen.

Diese Fokussierung von M&P wird ergänzt um Querschnittsdisziplinen, wie z.B. Handels- und Gesellschaftsrecht, Haftungsrecht, Prozessrecht, Arbeitsrecht und Datenschutzrecht.

Kurze Kommunikationswege, betriebswirtschaftliches Denken und praktisch verwertbare rechtliche Lösungen bilden unseren Beratungsansatz.

Das M&P-Team besteht aus Rechtsanwälten und Fachanwälten, die in den genannten Schwerpunktbereichen auf langjährige Erfahrungen in der strategischen Begleitung von Unternehmen und Unternehmern zurückgreifen können.

M&P arbeitet eng mit spezialisierten Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Unternehmensberatern, Banken und Family Offices zusammen, um in komplexen Strukturen national wie international den Mandanten eine ganzheitliche wirtschaftsrechtliche Beratung zu gewährleisten.

20.12.2023

Zulässigkeit eines Verordnungsregresses bei nicht zugelassenen Therapieallergenen

Die Verordnung von nicht zugelassenen Therapieallergenen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung sei „grundsätzlich unzulässig“. Einen Vertrauensschutz aufgrund der bisherigen Erstattungspraxis gebe es nicht. Dies entschied das SG Hannover mit Urteil […]
15.12.2023

MVZ aufgepasst: Bei Abrechnung ohne Ärztlichen Leiter droht vollständige Honorarkürzung!

BSG, Urteil vom 13.12.2023, B 6 KA 15/22 R (Pressemitteilung vom 14.12.2023, Urteilsgründe liegen noch nicht vor) Mit klaren Worten hat das BSG festgestellt, dass ein MVZ, das die eingereichten […]
11.12.2023

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach telefonischer Anamnese dauerhaft möglich

Die ursprünglich nur für die Corona-Pandemie angedachte Möglichkeit, Patienten telefonisch krankzuschreiben, gibt es nach dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 07.12.2023 nun dauerhaft, was eine sofortige Entlastung für Arztpraxen bedeutet. […]