Die D&O-Versicherung stellt die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung einer juristischen Person zu Gunsten einer bei Ihr leitend tätigen Person dar. In deren Folge ist die juristische Person gegen Schäden versichert, die eine Leitungsperson ihr zufügt. Der Umfang des Versicherungsschutzes war immer umstritten und naturgemäß versuchten die Versicherer, diesen klein zu halten.