Beiträge von Annika Baumann

01.08.2022

Grenzen des Outsourcings von Krankenhausleistungen

Das BSG hat mit Urteil vom 26.04.2022 entschieden, dass ein gemäß § 108 SGB V zugelassenes Krankenhaus für die im Versorgungsauftrag ausgewiesenen Bereiche die räumlich, apparative und personelle Ausstattung zur Erbringung der wesentlichen Leistungen selbst vorhalten muss. Die Erbringung von wesentlichen Leistungen dürfe nicht regelmäßig und planvoll auf Dritte ausgelagert werden (Az. B 1 KR 25/21 R). Die Vorinstanzen hatten dies anders bewertet.
31.03.2022

Zulassungswechsel entbindet nicht von der Fortbildungsnachweispflicht

Das Bundessozialgericht („BSG“) hat mit Urteil vom 04.11.2021 (Az.: B 6 KA 9/20) entschieden, dass die Pflicht zum Nachweis der Erbringung der Fortbildungspflicht gemäß § 95d SGB V auch besteht, wenn ein Vertragsarzt das Fachgebiet der Zulassung wechselt. Verletzt ein Vertragsarzt seine Fortbildungsnachweispflicht, ist die zuständige Kassenärztliche Vereinigung („KV“) zur Honorarkürzung verpflichtet.
18.11.2021

CAVE: Verjährung von Vergütungsansprüchen der Krankenhäuser zum Jahreswechsel 2021/2022

Zum Ende des Jahres 2021 müssen Krankenhäuser diesmal sowohl die (teilweise noch geltende) vierjährige Verjährungsfrist als auch die verkürzte zweijährige Verjährungsfrist im Auge behalten.
26.06.2019

Compliance: Dringender Handlungsbedarf für die Krankenhaus-Geschäftsleitung beim Einsatz von Honorarkräften

Das Bundessozialgericht hat mit mehreren Urteilen vom 04.06.2019 entschieden, dass nicht im Krankenhaus angestellte Honorarärzte regelmäßig nicht als Selbstständige anzusehen sind, sondern als Beschäftigte des Krankenhauses der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Entscheidend sei, ob die Honorarärzte weisungsgebunden beziehungsweise in eine Arbeitsorganisation eingegliedert sind. Entsprechend hat der 12. Senat mit Urteil vom 07.06.2019 (Az: B 12 R 6/18 R als Leitfall) entschieden, dass auch Honorarpflegekräfte, die in stationären Pflegeeinrichtungen tätig sind, regelmäßig der Sozialversicherungspflicht unterliegen.
18.01.2019

Berücksichtigung des Verlegungswunsches bei Verlegungsanträgen

§ 24 Abs. 7 S. 1 Ärzte-ZV begründet einen Anspruch auf Verlegung des Vertragsarztsitzes, sofern Gründe der vertragsärztlichen Versorgung nicht entgegenstehen. Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 03.08.2016 entschieden, dass Versorgungsgesichtspunkte einer Sitzverlegung grundsätzlich entgegenstehen, wenn die Praxis von einem schlechter versorgten Gebiet in ein besser versorgtes Gebiet verlegt werden soll. Dennoch seien jedoch in einem zweiten Schritt auch die Hintergründe für den Verlegungswunsch zu berücksichtigen. BSG, Urt. v. 03.08.2016 (Az.: B 6 KA 31/15 R)