Zulassungsbeschränkung

Bei Feststellung der Überversorgung können räumliche Zulassungsbeschränkungen ergehen. Sie umfassen dabei in der Regel einen oder mehrere Planungsbereiche eine Kassenärztlichen Vereinigung. Sind die Voraussetzungen einer Überversorgung wieder entfallen, so sind dementsprechend die Zulassungsbeschränkungen aufzuheben. Nach Tod, Verzicht oder Entziehung der Zulassung eines Vertragsarztes in einem Planungsbereich, für den Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind, entscheidet der zuständige Zulassungsausschuss auf Antrag, ob ein Nachbesetzungsverfahren durchgeführt werden soll.

Autorin: Patricia Berkmann