18.11.2021

CAVE: Verjährung von Vergütungsansprüchen der Krankenhäuser zum Jahreswechsel 2021/2022

Zum Ende des Jahres 2021 müssen Krankenhäuser diesmal sowohl die (teilweise noch geltende) vierjährige Verjährungsfrist als auch die verkürzte zweijährige Verjährungsfrist im Auge behalten.
16.11.2021

Nebenjob als Notärztin oder Notarzt: Regelmäßig eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Das Bundessozialgericht hat am 19.10.2021 in drei Fällen (Az. B 12 KR 29/19 R, B 12 R 9/20 R und B 12 R 10/20 R) entschieden, dass Notärztinnen und Notärzte, die im Nebenjob im Rettungsdienst tätig sind, währenddessen regelmäßig sozialversicherungspflichtig tätig sind. Das nebenberufliche Besetzen eines Rettungsmittels ist – auch wenn dies nur für einzelne Dienste und auf Honorarbasis geschieht – nicht als selbstständige Tätigkeit i.S.d. § 7 I SGB IV anzusehen.
10.08.2021

Elektronische Patientenakten können mit falscher Software an Beweiskraft einbüßen

Wird eine ärztliche Behandlung mit einer Software dokumentiert, die die Integrität der Patientenakte nicht wahrt – insbesondere weil sie nachträgliche Änderungen nicht als solche kenntlich macht oder machen kann – stellt diese Dokumentation – anders als sonst – kein Indiz für den Ablauf der Behandlung dar. Der Bundesgerichtshof behandelt ausweislich seiner Entscheidung vom 27.04.2021 (Az. VI ZR 84/19) in diesem Fall die Dokumentation in der Patientenakte nur als einen Aspekt von vielen in der Beweiswürdigung.
06.07.2021

Erstmalig Recht auf Mutterschutz und Elternzeit auch auf Vorstands- und Geschäftsführerebene

Bundestag und Bundesrat haben vor der Sommerpause noch das sog. FüPoG II verabschiedet, mit dem die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst gestärkt wird.
25.06.2021

Kein Befristungsgrund aus der herausgehobenen Position eines geschäftsführenden Direktors eines Diagnostik- und Radiologiezentrums

In einem Urteil vom 26.01.2021 – 1 Sa 241 öD/20 hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein die engen Voraussetzungen an eine Befristung durch die Eigenart der Arbeitsleistung im Sinne des § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 TzBfG bestätigt.