Ein Arbeitnehmer ist vertraglich verpflichtet, weisungsgebundene, fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit zu leisten. So wird das Arbeitsverhältnis in § 611a BGB definiert. Dies scheint auf den ersten Blick nicht zu einem Crowdworker zu passen, der als Solo-Selbständiger über eine Online-Plattform Aufträge („Mikro-Jobs“) annimmt, ohne hierzu verpflichtet zu sein.