Beiträge von Dr. Manfred Ruhberg

08.06.2023

Fallpauschalenvereinbarung kann Fallzusammenführung entgegenstehen

Das klagende Krankenhaus behandelte vom 9. bis 18. Oktober 2019 einen Versicherten der beklagten Krankenkasse vollstationär. Der Versicherte wurde am 23. Oktober 2019 erneut aufgenommen und am Folgetag operiert. Dabei wurde festgestellt, dass das zu behandelnde Karzinom nicht operabel war. Der Versicherte wurde am 5. November 2019 in die hausärztliche Behandlung entlassen. Für den Aufenthalt vom 9. bis 18. Oktober 2019 berechnete das Krankenhaus € 1.909,27, die die Krankenkasse beglich. Für den Aufenthalt vom 23. Oktober bis 5. November 2019 berechnete das Krankenhaus weitere € 8.489,36.
17.05.2023

Keine Sicherheitsleistung für Honorarabschläge bei zugelassenen MVZ

Urteil des Bundessozialgerichts vom 07.09.2022 – B 6 KA 10/21 R – Zwischen einer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und der klagenden Labor-MVZ, deren Gesellschafter nicht ausschließlich natürliche Personen sind, war streitig, ob die Auszahlung der monatlichen Honorarabschläge gemäß den Abrechnungsbestimmungen der KV von der Zahlung einer Bankbürgschaft abhängig gemacht werden durfte.
28.04.2023

Erbringung pädiatrisch-gastroenterologischer Leistungen durch Fachärztin für Kinder und Jugendmedizin mit Zusatzbezeichnung Kindergastroenterologie

Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 23.03.2023 – B 6 KA 4/22 – entschieden, dass die beigeladene Ärztin für Kinder- und Jugendmedizin zur Erbringung pädiatrisch-gastroenterologischer Leistungen nach Kapitel 4, Abschnitt 4.5.1 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes für vertragsärztliche Leistungen einer Erlaubnis zur partiellen Teilnahme an der fachärztlichen Versorgung nach § 73 Absatz 1a Satz 3 SGB V bedarf.
28.02.2023

Zur Ermächtigung einer Psychiatrischen Institutsambulanz 

Urteil des Bundessozialgerichts vom 29.06.2022 – B 6 KA 13/21 R  Zum Sachverhalt  Die klagende Krankenhausträgerin betreibt psychiatrische Kliniken an drei im Landeskrankenhausplan ausgewiesenen Standorten, an den jeweils psychiatrische Institutsambulanzen […]
19.01.2023

Pflicht zum Immunitätsnachweis gegen COVID-19 für Ärzte, Sanitäter (m/w/d) und Pflegekräfte aufgehoben

Die ab 15. März 2022 bundesweit geltende Regelung zum Immunitätsnachweis gegen COVID-19 nach § 20a des Infektionsschutzgesetzes , wonach insbesondere in Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Pflege und des Rettungsdienstes tätige Personen über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen müssen, wurde zum Jahreswechsel aufgehoben und gilt seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr.