Beiträge von Dr. Manfred Ruhberg

13.09.2023

Bezeichnung einer Arztpraxis als „Zentrum“ zulässig

Nachdem die Vorinstanz den Antragsgegnern im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt hatte, im geschäftlichen Verkehr Dienstleistungen eines plastischen Chirurgen unter dem Namen „Zentrum für plastische und ästhetische Chirurgie“ zu bewerben und/oder anzubieten, wenn insgesamt lediglich zwei Ärzte in der Praxis beschäftigt sind, war die dagegen gerichtete Berufung der betroffenen Gemeinschaftspraxis beim OLG Frankfurt a.M. erfolgreich.
03.08.2023

Vorrang der Ruhensanordnung vor der Zulassungsentziehung

Urteil des Bundessozialgerichts vom 19.07.2023 – B 6 KA 5/22 R – Die Klägerin ist Trägerin eines seit April 2011 zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) mit zwei angestellten […]
30.06.2023

Pharmaunternehmen sind bei der Arzneimittelabgabe nicht von Herstellerabschlägen befreit

Urteil des BSG vom 14.06.2023 – B 3 KR 8/22 R
08.06.2023

Fallpauschalenvereinbarung kann Fallzusammenführung entgegenstehen

Das klagende Krankenhaus behandelte vom 9. bis 18. Oktober 2019 einen Versicherten der beklagten Krankenkasse vollstationär. Der Versicherte wurde am 23. Oktober 2019 erneut aufgenommen und am Folgetag operiert. Dabei wurde festgestellt, dass das zu behandelnde Karzinom nicht operabel war. Der Versicherte wurde am 5. November 2019 in die hausärztliche Behandlung entlassen. Für den Aufenthalt vom 9. bis 18. Oktober 2019 berechnete das Krankenhaus € 1.909,27, die die Krankenkasse beglich. Für den Aufenthalt vom 23. Oktober bis 5. November 2019 berechnete das Krankenhaus weitere € 8.489,36.
17.05.2023

Keine Sicherheitsleistung für Honorarabschläge bei zugelassenen MVZ

Urteil des Bundessozialgerichts vom 07.09.2022 – B 6 KA 10/21 R – Zwischen einer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und der klagenden Labor-MVZ, deren Gesellschafter nicht ausschließlich natürliche Personen sind, war streitig, ob die Auszahlung der monatlichen Honorarabschläge gemäß den Abrechnungsbestimmungen der KV von der Zahlung einer Bankbürgschaft abhängig gemacht werden durfte.