Beiträge von Dr. Samantha Volkmann-Oppermann

04.05.2023

Prüfpflichten des Händlers beim Vertrieb von Medizinprodukten oder Zubehör von Medizinprodukten

Am 19.01.2023 entschied das OLG Celle (Urteil vom 19.01.2023, Az. 13 U 79/21) über den Umfang der Prüfpflichten eines Händlers im Hinblick auf die angebrachte CE-Kennzeichnung und die EU-Konformitätserklärung von Medizinprodukten bzw. Zubehör von Medizinprodukten vor deren Bereitstellen auf dem Markt.
13.12.2021

DIE VERORDNUNG DIGITALER GESUNDHEITSANWENDUNGEN IN DER PRAXIS – STATUS QUO

Die ersten durch Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen verordnungsfähigen und durch die Gesetzlichen Krankenversicherungen erstattungsfähigen Digitalen Gesundheitsanwendungen („DiGA“) sind seit Oktober 2020 verfügbar. Welche DiGA verordnungsfähig ist, ergibt sich aus dem beim […]
21.12.2020

Pflichten vertragsärztlicher Leistungserbringer bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA)

Ab dem 01.01.2021 haben gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf die elektronische Patientenakte („ePA“), welche ihnen von ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung gestellt werden muss. Von den sie behandelnden, an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringern können die Versicherten die Eintragung ihrer Gesundheitsdaten in die ePA verlangen. Jedoch ist dies nicht die einzige Verpflichtung für vertragsärztliche Leistungserbringer.
09.09.2020

Anreize für eine schnellere Digitalisierung von Krankenhäusern

Mit dem „Entwurf eines Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ (Krankenhauszukunftsgesetz – „KHZG“) soll es den Krankenhäusern ermöglicht werden, zum einen die Notfallkapazitäten zu modernisieren, zum anderen ihre digitale Infrastruktur erheblich auszubauen. Das hierfür vorgesehene Investitionsprogramm – der sog. Krankenhauszukunftsfonds – wird vom Bund mit € 3 Milliarden und von den Ländern mit € 1,3 Milliarden aufgestockt.
06.02.2020

Digitale Gesundheitsanwendungen – der Weg in die Regelversorgung

Das Digitale Versorgungsgesetz, mit dem insbesondere der Anspruch der Versicherten auf die Versorgung und Erstattung mit digitalen Gesundheitsanwendungen („diGA“) eingeführt wurde (§ 33a SGB V), ist nun seit dem 19. […]