Erstattungsansprüche für Veranstaltungen, die aufgrund der andauernden Corona-Beschränkungen ausgefallen sind bzw. verschoben werden mussten, beschäftigen die Gerichte bereits seit Beginn der Pandemie. Dass nicht jede Veranstaltung dabei gleich zu behandeln ist, zeigt die aktuelle Entscheidung des OLG Celle vom 18.11.2021 (Az. 11 U 66/21).