06.07.2021

Erstmalig Recht auf Mutterschutz und Elternzeit auch auf Vorstands- und Geschäftsführerebene

Bundestag und Bundesrat haben vor der Sommerpause noch das sog. FüPoG II verabschiedet, mit dem die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst gestärkt wird.
25.06.2021

Kein Befristungsgrund aus der herausgehobenen Position eines geschäftsführenden Direktors eines Diagnostik- und Radiologiezentrums

In einem Urteil vom 26.01.2021 – 1 Sa 241 öD/20 hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein die engen Voraussetzungen an eine Befristung durch die Eigenart der Arbeitsleistung im Sinne des § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 TzBfG bestätigt.
21.06.2021

Update zum gescheiterten Verbandssanktionengesetz

Das von der Bundesregierung am 16. Juni 2020 beschlossene und seitdem von heftiger Kritik begleitete Verbandssanktionengesetz („VerSanG“) ist nun endgültig gescheitert. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft sollte ursprünglich sichergestellt werden, dass die Wirtschaftskriminalität effektiv bekämpft wird und auch die von dem Fehlverhalten ihrer Mitarbeiter profitierenden Unternehmen wirksam zur Verantwortung gezogen werden können. Straftaten, die aus Verbänden heraus begangen werden, können nach aktuell geltendem Recht gegenüber dem Verband lediglich mit einer Geldbuße nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz („OWiG“) geahndet werden.
25.02.2021

Sozialgericht Berlin: MVZ behält halbe Zulassung bei Ausscheiden wegen eines Aufstiegs einer nach Verzicht angestellten Ärztin vor Ablauf der Drei-Jahres-Frist

Ein MVZ behält eine halbe Zulassung, obwohl eine angestellte Ärztin vor Ablauf der bei einem Verzicht zu Gunsten Anstellung geltenden Drei-Jahres-Frist gem. § 103 Abs. 4a SGB V das MVZ verlässt, wenn die Ärztin bessere Aufstiegsmöglichkeiten und bessere Karrierechancen im Rahmen der neuen Anstellung hat. So hat das Sozialgericht Berlin in seinem Urteil vom 30.09.2020, Az. S 87 KA 155/18 entschieden.
22.02.2021

Einsatz von Bewerbungsmanagementsystemen

Worauf Arbeitgeber/HR bei Recrutingtools im Hinblick auf den Betriebsrat achten muss. In Unternehmen mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern kann keine Einstellung ohne Zustimmung des Betriebsrats erfolgen, sofern ein solcher vorhanden ist. Hierzu hat der Arbeitgeber den Betriebsrat rechtzeitig vor der geplanten Einstellung zu unterrichten und ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Zeugnisse, Lebenslauf, Foto, etc.) vorzulegen.