Kurzarbeitergeld – Update April 2020

Mit Wirkung ab dem 01.05.2020 sollen folgende Änderungen beim Bezug von Kurzarbeitergeld gelten:

Mit Wirkung ab dem 01.05.2020 sollen folgende Änderungen beim Bezug von Kurzarbeitergeld gelten:

Sämtliche Mitarbeiter, die von einem Arbeitsausfall von 50% und mehr betroffen sind, erhalten ab dem vierten Monat des Bezugs ein erhöhtes KUG von 70% (statt 60%) des Lohnausfalls. Ab dem siebten Monat des Bezugs erhöht sich das KUG auf 80 % des Lohnausfalls. Für Beschäftigte mit Kindern beläuft sich das erhöhte KUG auf 77% ab dem vierten und 87% ab dem siebten Monat der Bezugsdauer.

Weiter werden die Hinzuverdienstmöglichkeiten zugunsten der Arbeitnehmer erweitert. Es wird damit allen Arbeitnehmern ermöglicht, bis zur Grenze des bisherigen Monatsverdienstes durch Ausübung einer Nebentätigkeit Geld hinzuzuverdienen, ohne dass es zu Abzügen beim KUG kommt. Dies galt zunächst nur für sog. systemrelevante Nebentätigkeiten.

Die übrigen bereits vorher eingeführten Änderungen gelten weiter. Nach derzeitigem Stand sollen die Änderungen längstens bis zum 31.12.2020 gelten.